Allgemeine Geschäftsbedingungen für 
die Ferienwohnungen im Haus Helene auf Juist.

1.)  a.) Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung eines Appartements durch einen Gast eine Zusage vom Vermieter an den Gast schriftlich erfolgt ist.
    b.) Sollte kurzfristig die Zustellung nicht mehr möglich sein, gilt auch die Bereitstellung des Appartements als Auftragsbestätigung. 
    c.) Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.
2.)  a.) Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
      b.) Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen oder wenn 30 Tage vor Anreise den Vertrag schriftlich gekündigt worden ist.
     c.) Für angemietete Ferienwohnungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Gast weniger als 30 Tage vor Leistungsbeginn storniert wird, dieser nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen  betragen bei Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne Frühstücksangebot 10%, mit Frühstück 20%, des vereinbarten Preises. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen - auf der Juister Vermieter-Website von www.haus-helene.de/service.htm steht dem Gast ein Online-Formular der Hanse-Merkur-Versicherung  zur Verfügung.
    d.)  Im Falle höherer Gewalt (Brand o.ä.) oder sonstiger vom Haus Helene nicht zu vertretender Hinderungsgründe,  behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.
    d.) Der Vermieter ist gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Entsprechend der möglichen Weitervermietung reduziert sich die Ausfallzahlung des Gastes um die Tage, an denen die bestellte Ferienwohnung weitervermietet werden konnte.
 5.) Die Preise für die Unterbringung bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Veröffentlichte Preislisten im Internet verstehen sich als Preisangabe auf der Basis von mindestens 5 Übernachtungen. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer sind Aufpreise möglich.
6.) Die Ferienwohnung wird am Anreisetag ab spätestens 16.00 Uhr bereitgestellt und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein.
7.) Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch das Haus Helene .
8.) Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Haus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hauses liegt.
9.) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmte Ferienwohnung. Sollte dieses in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein, ist das  Haus Helene verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen.
10.) Erfüllungsort für beide Seiten ist 26571 Juist. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Norden/Ostfr..
11.) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages- einschließlich der Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

Anschrift und Kontakt: 
Familie Rehfeld
Hugo-Droste-Straße 6 - 26571 Juist, Tel. 04935 - 17 50  Fax: 04935-914340